NeKO-Stellungnahme zum Kommunalen Richtplan Alpnach 2006 bis 2020
Die NeKO-Stiftung hat beim Mitwirkungsverfahren der Revision des Alpnacher Richtplans drei Anträge gestellt, die sich explizit auf die Fachkompetenz der NeKO beschränken, nämlich auf Karst und Höhlen sowie auf die Untergrund-Klimatologie. Die NeKO beantragt, die Hinterberghöhlen als Naturobjekt von kommunaler Bedeutung in den Kommunalen Richtplan aufzunehmen und ein nachhaltiges Schutz- und Nutzungskonzept zu entwerfen. Zudem sollen sowohl als Naturobjekte als auch als Kulturobjekte von kommunaler Bedeutung folgende Objekte in den Kommunalen Richtplan aufgenommen werden:
1. Alphütte Älggäu (bergseitiger Hüttenteil als Kühlhäuschen)
2. Wüstung (Grundmauerreste) Kühlhäuschen Zelgwald
3. Wüstung (Felsablagerungen und Stützmauer) Kühlhäuschen Atzigen/Rengg
Schliesslich soll das Mondmilchloch am Pilatus, das bereits unter Naturschutz steht, auch auf den kommunalen Plänen eingetragen werden, wie dies auch bei anderen kantonalen Schutzobjekten bereits der Fall ist. Die NeKO-Stiftung hat im Vorfeld der offiziellen Stellungnahme mit der Korporation Alpnach als Grundstückbesitzerin der besagten Objekte einen Informationsaustausch gepflegt und ist dabei auf offene Ohren gestossen.
NeKO-Stellungnahme Kommunaler Richtplan Alpnach:



