Wintersport-Gefahrenschächte im Schrattenkarst

Im Laufe des Februars 2019 haben sich die Ereignisse auffällig gehäuft, bei denen Schneesportler ins seit Jahren auf der Melchsee-Frutt berüchtigte Snöberloch (M22) gestürzt sind. Bei 4 Vorfällen mussten insgesamt 6 Personen gerettet werden. Sie hatten unglaubliches Glück, denn nur dank des vielen Schnees, den es in das 20 m tiefe «Loch» geblasen hat, sind sie unverletzt oder mit leichten Verletzungen davon gekommen. Im 2005 ereignete sich hier ein Unfall mit Todesfolge.

Das Snöberloch (M22) mit Blick von der Seite. Wer von oben mit den Skiern oder dem Snowboard kommt, sieht das 20 m tiefe Felsloch erst, wenn kein Anhalten mehr möglich ist. Foto: 6. März 2019, M. Trüssel

Aufgrund der guten Schneeverhältnisse wurde zusätzlich zur bestehenden «Paradies»-Skipiste eine weitere Piste präpariert. Diese führt mitten durch die Karrenfelder. Das Snöberloch liegt in der Nähe dieser Piste. Damit ist die Wahrscheinlichkeit gestiegen, dass auch jene Wintersportler, die nur wenig links und rechts von der Piste durch den Tiefschnee fahren wollen, in die Nähe des gefährlichen Schachtes geraten.

Die guten Schneeverhältnisse haben es möglich gemacht, eine zusätzliche Skipiste mitten durch den zerklüfteten und spaltenreichen Karst anzulegen. Das Snöberloch ist nur unweit davon entfernt (Pfeil). Foto: 6. März 2019.

Anmerkung: Die Richtlinien der «Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten» aus dem Jahr 2015 des Verbandes Seilbahnen Schweiz sehen für solche Gefahrenschächte keine Sicherung vor. Der Wortlaut: «Wilde ‹Pisten›, Varianten- und Freeride-Areas sind allgemein zugängliche, im freien Gelände von den Skifahrern und Snowboardern selber geschaffene Abfahrten. Sie werden vom Verkehrssicherungspflichtigen weder markiert, hergerichtet, kontrolliert noch vor alpinen Gefahren gesichert.»